Bildung und Menschenrechte & SDGs
Bildung als Menschenrecht – und als Mittel, um alle anderen Menschenrechte zu verwirklichen
Bildung als grundlegendes Menschenrecht wurde erstmals 1948 in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO international verbürgt, und später in weiteren Menschenrechtskonventionen und Abkommen bestätigt: 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1981 in der UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), 1989 in der UNO Kinderrechtskonvention, sowie 2006 in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In diesen und weiteren internationalen Verträgen ist die Verantwortung der Staaten definiert, sicherzustellen, dass alle Menschen ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sozialem und ökonomischen Status, Behinderung oder anderen Faktoren Zugang zu einer qualitativ guten Bildung haben, die ihre persönliche Entfaltung und vollwertige Teilnahme in der Gesellschaft ermöglicht. Insbesondere die Kinderrechtskonvention, die das Recht auf Zugang zu qualitativ guter Bildung festlegt, ist ein mächtiges Instrument, um die Verantwortung der Staaten im Bereich Bildung zu unterstreichen und durchzusetzen. Sie ist die einzige Menschenrechtskonvention, die beinahe universell ratifiziert ist – alle Länder weltweit mit nur einer Ausnahme haben sich dazu verpflichtet die Kinderrechte vollumfänglich umzusetzen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie das RECI und seine Mitglieder können sich bei den UNO Menschenrechtsmechanismen, die für die Überprüfung und Förderung der Umsetzung dieser Verträge zuständig sind, aktiv einbringen