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Bildung und Menschenrechte & SDGs

© World Vision, Uganda

Bildung als Menschenrecht – und als Mittel, um alle anderen Menschenrechte zu verwirklichen

Bildung als grundlegendes Menschenrecht wurde erstmals 1948 in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO international verbürgt, und später in weiteren Menschenrechtskonventionen und Abkommen bestätigt: 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1981 in der UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), 1989 in der UNO Kinderrechtskonvention, sowie 2006 in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In diesen und weiteren internationalen Verträgen ist die Verantwortung der Staaten definiert, sicherzustellen, dass alle Menschen ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sozialem und ökonomischen Status, Behinderung oder anderen Faktoren Zugang zu einer qualitativ guten Bildung haben, die ihre persönliche Entfaltung und vollwertige Teilnahme in der Gesellschaft ermöglicht. Insbesondere die Kinderrechtskonvention, die das Recht auf Zugang zu qualitativ guter Bildung festlegt, ist ein mächtiges Instrument, um die Verantwortung der Staaten im Bereich Bildung zu unterstreichen und durchzusetzen. Sie ist die einzige Menschenrechtskonvention, die beinahe universell ratifiziert ist – alle Länder weltweit mit nur einer Ausnahme haben sich dazu verpflichtet die Kinderrechte vollumfänglich umzusetzen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie das RECI und seine Mitglieder können sich bei den UNO Menschenrechtsmechanismen, die für die Überprüfung und Förderung der Umsetzung dieser Verträge zuständig sind, aktiv einbringen

Bildung und nachhaltige Entwicklung

Bildung als Ziel für nachhaltige Entwicklung – und als Mittel, um die anderen Ziele zu erreichen  Die Agenda 2030 für eine Nachhaltige Entwicklung enthält 17 nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs), die von allen Mitgliedstaaten der UNO bis im Jahr 2030 erreicht werden sollen. Die Agenda 2030 bezieht sich auf die internationalen Menschenrechtsverträge und baut auf diesen auf. Dieser Bezug stärkt die Verbindlichkeit der staatlichen Verpflichtung für die Erreichung der Ziele, und ist wichtig, da die Agenda 2030 selber keinen rechtlich verpflichtenden Rahmen darstellt.  Auch das Recht auf Zugang zu qualitativ guter, inklusiver und gerechter Bildung ist Grundlage und integrativer Bestandteil der SDGs. Bildung ist als eigenständiges Ziel ausgewiesen. Darüber hinaus ist sie auch als Zielvorgabe unter anderen SDGs zu Gesundheit, Wachstum und Beschäftigung, nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion sowie Klimawandel genannt, sowie als Voraussetzung für die Erreichung aller Ziele wichtig.  Nachhaltiges Entwicklungsziel 4: Gewährleistung einer inklusiven und gerechten, hochwertigen Bildung und Förderung von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.  – Sicherstellung von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle, von der frühen Kindheit bis zur Erwachsenenbildung;  – Sicherstellung von Gerechtigkeit, Inklusion und Geschlechtergleichstellung; – Sicherstellung effektiven Lernens und des Erwerbs relevanter Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen; – Gewährleistung der Relevanz des Lernens im Hinblick auf berufliche und technische Fähigkeiten für eine menschenwürdige Arbeit sowie für die globale Bürgerschaft in einer pluralistischen und vernetzten Welt.

Events

FOSIT Symposium 2023: Das RECI in Lugano für eine hochwertige Bildung für alle!

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